Altschaden bei weiterem Unfall.

Altschaden bei weiterem Unfall. Verschweigen kann zu Verlust des kompletten Schadenersatzanspruches führen.

 

Der Fall:

Ein Fahrer hatte beim Ausparken das Auto einer Frau beschädigt. Da der Unfallverursacher nicht abgehauen war, konnte die Frau ihren Schaden bei dessen Versicherung geltend machen.

Um herauszufinden wie hoch der Betrag ist, den sie für die Beseitigung des Schadens in die Hand nehmen müsste, beauftragte sie einen Sachverständigen. Dieser ermittelte Kosten in Höhe von € 5.000,00. Diese € 5.000,00 wollte sie von der Versicherung des anderen haben. Die Versicherung des Unfallgegners jedoch zahlte nicht.

Die Versicherung war misstrauisch geworden, weil an der betreffenden Stelle nicht nur Kratzer vorhanden waren, die in der Fahrtrichtung des Unfallverursachers lagen. Es fanden sich auch Kratzer, die eine andere Richtung hatten. Darüber hinaus wollte die Frau Schäden ersetzt erhalten, die von der Stelle der Kollision recht weit weg gelegen hatten. Deswegen vermutete die Versicherung, dass das Auto an dieser Stelle bereits vor dem Unfall beschäftigt gewesen war.

Die Entscheidung:

Das Landgericht Frankenthal entschied die Sache unter dem Aktenzeichen 1 O 4/20. Es wies die Klage der Geschädigten ab.

Dabei hatte der Sachverständige durchaus auch Schäden festgestellt, die wohl vom betreffenden Unfall stammten, konnte das aber nicht sicher sagen. Sicher aber war er sich, dass da vorher schon der Altschaden war.

Die Geschädigte behauptete vor Gericht, dass es einen Altschaden zwar gab, dieser aber fachmännisch beseitigt worden war. Sie blieb also dabei den gesamten Schaden haben zu wollen. Ohne eine Darstellung des Altschadens aber konnte das Gericht nicht unterscheiden zwischen den Folgen des alten Unfalls und den des hier zu entscheidenden Unfalls.

Ohne dies wiederum konnte es auch den Teilschaden nicht zusprechen, auf den die Frau an sich Anspruch gehabt hätte. Ihr Bestehen darauf alle Schäden seien den zweiten Unfall verursacht worden und alle müssten ihr von der Versicherung des zweiten Unfallgegners werden sorgte im Endeffekt dafür, dass sie gar keinen Schaden ersetzt bekam.

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